Das EU Batterie Gesetz 2024

02 May 2024

Dieser Artikel beschreibt den Unterschied zwischen dem EU-Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2021 und der heutigen, zum Gesetz gewordenen EU-Verordnung „EU BattG 2024 “ in Bezug auf die GENEREX-Produkte BACS, SMARTBATTERY und SMARTLOGGER.

Auf EU-Ebene wird verstärkt Druck aufgebaut, um gegen die Ressourcenverschwendung und der damit einher gehenden Umweltverschmutzung vorzugehen. Wo man das besonders gut sehen kann, ist die neue Batterieverordnung der EU. Aus Sicht eines Batterieherstellers fordert die EU lästige Dokumentationsarbeit und die Industrie leistet sich seit Jahren Berater in eigener Sache, deren einziger Sinn es ist, als „Lobbyist“ die EU zu beinflussen und die Gesetzgebung für die Industrie „praktikabel“ zu machen. Dies ist ein häufiges „Schicksal“ von solchen Anfangs ambitionierten EU Gesetzesvorhaben - am Ende wird nur noch ein geringer Teil tatsächlich umgesetzt. Doch gerade innerhalb der boomenden Batterie-Branche könnte viel getan werden, um Energie- und Ressourcenverschwendung zu verhindern, sowohl beim Recycling als auch bei der Energieeffizienz sind erhebliche Einsparungen möglich. Nachdem die „freiwilligen Selbstverpflichtungserklärungen“ der vorhergehenden EU-Entwürfe zum Batteriegesetz nicht gegriffen haben, hat die EU nach jahrelanger Ankündigung den Druck mit dem Entwurf von 2021 massiv erhöht – um nach der Schrecksekunde der EU-Batteriebranche und deren Lobbyreaktion nun den Druck wieder rauszunehmen. Würde man die Anbieter und Importeure von batteriegestützten Systemen wie USV-Anlagen über eine Batterieverordnung dazu zwingen Monitoring– und Managementsystemen einzuführen, wären hauptsächlich die EU-Importeure die Betroffenen und nicht die eigentlichen Verursacher der Umweltschäden aus Asien. Daher hat die Lobby bei der EU massive Änderungen der Batterieverordnung verhandeln können – und damit Zeit gewonnen um eine Aufholjagd der EU-Batterieindustrie zu beginnen.
Damit für unser Kunden vorab: Entwarnung!
Aber man sollte sich als Hersteller nun darauf einstellen wohin die Reise der EU gehen wird.

Der Weg zum EU Batteriegesetz 2024 (EU BattG 2024)

Erstmals 2019 wurde die aktualisierte EU-Leitlinie zu Batterien in der EU-Verordnung Nr. 2019/1020 vorgeschlagen. Im nachfolgenden Link (aus unserem Newsletter 2022) kann nachgelesen werden, dass GENEREX schon damals die Forderungen der EU mit unseren Produkten detailiert erfüllte.

Link Newsletter 2022:
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES | Generex

BACS, SMARTBATTERY & SMARTLOGGER erfüllen bereits alle Anforderungen aus dem EU-Entwurf aus dem Jahr 2021

Die geopolitischen und wirtschaftlichen Katastrophen-meldungen seit 2019 folgen ununterbrochen aufeinander - Coronapandemie, Lieferengpässe, Inflation, beginnende Weltwirtschafts-krise, Russlands Überfall auf seine Nachbarn, Kalter Krieg 2.0, …. es hört gar nicht mehr auf. Man kann auch für unseren Markt von einer „Zeitenwende“ sprechen: Der Markt für unsere Produkte hat sich stark „politisiert“ und unterscheidet nun zwischen Ländern und Ökonomien als „Freund“ und „Feind“.

GENEREX hat sich schon immer auf die westliche Welt konzentriert und es vermieden sich abhängig zu machen von nicht-EU-/nicht-US-basierten Lieferanten. Heute erscheint es uns, dass diese Strategie erstmals positiv von den Kunden aus westlichen Ländern anerkannt wird. Made in EU, Made in USA ist nach wie vor unsere Langzeitstrategie und hat uns beim Battery Management Systemen der Branche zur Nummer 1 am Markt gemacht.
Daher sind wir nicht sonderlich betrübt, dass das neue EU Gesetz 2024 die eigentlich extrem fortschrittlichen Ideen aus 2021 (noch) nicht hat zum Gesetz werden lassen.
Der Zeitgewinn für die USV- und Batteriebranche ist auch ein Gewinn für uns – wir können uns zusammen mit unseren Kunden auf die sicher kommenden Verschärfungen des EU-Gesetzes vorbereiten und bieten die größte technische Basis, diese Auflagen zu erfüllen – um damit ihre Produkte gegen den agressiven Wettbewerb aus Asien aufzuwerten!

Die neue, offizielle Verordnung, finden Sie in ihrer Gesamtheit und in allen EU-Sprachen hier: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj

Windkraftanlagen, Generatoren, Notstromsysteme - überall wo Batterien stationär verwendet werden - können Gesetzeskonform so weitermachen wie bisher, da eine der wichtigsten Maßnahmen, die vorgeschlagen wurde, nicht mehr eingefordert wird: Die verpflichtende Einführung eines Batteriemanagementsystemes für fast alle Batteriegruppen, die zur einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Ressourcen-Schonung führen sollte wurde reduziert auf „Batterien in Automotive oder Storage Systemen“.
Wichtig für unsere Kunden und Fazit :
USV-Anlagen sind vollständig aus der Verantwortung genommen worden!

Welchen Stellenwert hat ein BMS noch im EU BattG ?

Beide Fassungen der Verordnung (die 2021 vorgeschlagene und die 2024 als Gesetz in Kraft getretene Verordnung) enthalten zusammengefasst eine Definition für den Begriff  "Batteriemanagementsystem", wobei der Schwerpunkt ab 2024 eindeutig nur noch auf den „Einfluss“ eines BMS für bestimmte Anwendungszwecke (nur noch für Akkus im Automotive und Storage Bereich) und den Schutz des öffentlichen Stromnetzes in den Vordergrund stellt.

Ein BMS wird nur noch gefordert für Akkus, die an öffentlichen oder privaten Stromnetzen regelmäßig betrieben werden - und betrifft damit fast nur noch E-Autos welche ohnehin ein BMS an Bord haben.

Für E-Autos gibt es zusätzlich weitere Regulierungen auf EU Ebene: Verordnung (EU) 2019/944 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe Artikel 13: Intelligente Messsysteme, Artikel 14: Interoperabilität von intelligenten Messsystemen, Artikel 15: Zugang zu Daten aus intelligenten Messsystemen.  Richtlinie (EU) 2012/27/EU über Energieeffizienz Artikel 9a: Einführung intelligenter Messsysteme, Artikel 10: Interoperabilität von intelligenten Messsystemen, Artikel 11: Zugang zu Daten aus intelligenten Messsystemen, usw. - diese Liste ist noch lang – aber die Wirkung ist, dass die größten Strombelastungen durch E-Fahrzeuge erstmal in die Verantwortung der Betreiber der Stromnetze und die Problematik mit den Akkus dem Endanwender zur Last gelegt wurden.
Dass sich die Verpflichtungen des neuen EU Gesetzes mit dieser Entschärfung neuerdings hauptsächlich an die Endanwender von Batterien richten sehen Sie selbst, wenn Sie den Entwurf 2021 mit dem Gesetzestext 2024 vergleichen:

ALT: Batterieverordnung 2021

  • Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c:
    USV-Anlagen waren in der Definition von "Geräten" enthalten.
  • Anhang I:
    USV-Anlagen waren in der Liste der Geräte enthalten, die unter die Batterieverordnung fallen.

Neu: Batterieverordnung 2024

  • Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c:
    USV-Anlagen sind NICHT mehr in der Definition von "Geräten" enthalten.
  • Anhang I:
    USV-Anlagen sind NICHT mehr in der Liste der Geräte enthalten, die unter die Batterieverordnung fallen.

Als Grund für die Entfernung von USV-Anwendungen aus der Batterieverordnung 2024 erklärt die EU „Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass USV-Anlagen bereits durch andere Rechtsvorschriften, wie z. B. die Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie), ausreichend reguliert sind.

Die neue Formulierung im EU-Batteriegesetz 2024 kann juristisch so verstanden werden, dass nur der Endanwender oder Betreiber von Batterien massiv unter Zugzwang gerät. Aber selbst wenn eine solche Interpretation nicht anerkannt wird, für den Hersteller gibt es jede Menge „Ausnahmeregelungen“, definiert im Artikel 12 Absatz 4 und Artikel 9 Absatz 1
"Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den … genannten Anforderungen genehmigen, wenn sie dies für gerechtfertigt hält und die ordnungsgemäße Entsorgung der Batterien und Batterieabfälle anderweitig sichergestellt ist."
"Die Hersteller von Batterien und Batteriezellen stellen sicher, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Batterien und Batteriezellen so konzipiert, hergestellt und geprüft sind, dass sie unter normalen Betriebsbedingungen keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und keine unzumutbare Umweltbelastung darstellen."
Trotzdem – auch wenn nur der Endanwender aktuell ein Problem mit dem EU BattG 2024 hat, interessant wird die Sache trotzdem für Hersteller : Ein Endanwender „Problem“ kann schnell zu einem lukrativen Markt werden!

Zu dem Pflichten für Endanwender und Hersteller im Detail:

Gemäß der Batterieverordnung sind Pflichten des Betreibers / Endanwenders definiert in Artikel 15 und 17:
Der Betreiber muss Daten über den Verbrauch, Entsorgung und Rücknahme der Batterien sammeln.

BACS und SMARTLOGGER / SMARTBATTERY können beide diese Daten liefern, insbesondere der nachrüstbare SMARTLOGGER macht jede Batterieanwendung binnen Sekunden EU konform!

Ganz ungeschoren kommen durch diese Verpflichtung jedoch auch Batteriehersteller nicht davon, aber es wird deutlich einfacher als zuerst befürchtet: Die Pflichten des Batterieherstellers sind definiert in Artikel 9, 10 und 11:
Der Hersteller muss Daten über die chemische Zusammensetzung, Leistung, Haltbarkeit und Sicherheit der Batterien sammeln und diese Daten der EU und Verbrauchern zu Verfügung stellen.
Der SMARTLOGGER wäre auch hier ideal geeignet diese technischen Daten des Akkus zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Forderung der EU nach Einführung eines „Batteriepassports“ der alle technischen Informationen, Warnungen, Herstellungsdatum, anonyme und verschlüsselte Übertragung der Daten gemäß DSVGO und letztendlich nachweisbare Löschung der Daten mit der Entsorgung enthält und jederzeit ausgelesen werden kann liefert der SMARTLOGGER / SMARTBATTERY bereits heute !
Eine lückenlose Dokumentation von der „Wiege bis ins Grab“ – also von der Herstellung der Batterie bis zur Entsorgung erfordert eine „Blackbox“ wie den SMARTLOGGER oder die SMARTBATTERY.

Der „Doppelnutzen“ eines Langzeitbatteriemonitorings – eine Blackbox mit Fitness Tracker Funktion - sorgt für eine erheblich höhere Akzeptanz beim Kunden als ein simpler EU Batteriepass der eigentlich nur die EU Forderung nach Daten bedient. Das beides eine gewisse Mindestelectronic benötigt, ist der SMARTLOGGER die effizientere Lösung als einfach nur ein Batterie Pass.
Die Forderung der EU die Batterienutzung künftig zu überwachen und zu protokollieren ist ein solch attraktiver Markt, auf den GENEREX seine Produkte ausrichten wird!